Handelsspanne

Handelsspanne
Hạn|dels|span|ne 〈f. 19Spanne zw. Herstellungs- od. Einkaufspreis u. Verkaufspreis

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Hạn|dels|span|ne, die (Kaufmannsspr.):
Differenz zwischen Einkaufs- u. Verkaufspreis einer Ware:
eine hohe, niedrige H.

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Handelsspanne,
 
auch Handelsaufschlag, Verkaufsspanne, Kalkulationsquote, Differenz zwischen den Einkaufspreisen (Warenpreis zuzüglich der vom Abnehmer zu tragenden Warennebenkosten wie Zölle, Verpackungs- und Versicherungskosten) beziehungsweise den Einstandspreisen (Einkaufspreis zuzüglich der vom Abnehmer zu tragenden Beschaffungs- und Bezugskosten abzüglich der Rabatte) und den Verkaufspreisen der abgesetzten Waren eines Handelsbetriebes. Mit der Handelsspanne sollen die Handlungskosten gedeckt und Gewinne erzielt werden; dabei werden auch Warenverluste (z. B. Diebstahl, Verderb) berücksichtigt. Die Handelsspanne wird in unterschiedlicher Weise differenziert: Sie kann sich auf einen einzelnen Artikel (Artikelspanne), auf eine Warengruppe (Warengruppenspanne), auf die Gesamtheit aller von einem Betrieb abgesetzten Artikel (Betriebsspanne beziehungsweise Betriebshandelsspanne) oder auf die von einer Branche abgesetzten Waren (Branchenspanne) beziehen. Die Artikelspanne bezieht sich entweder auf ein einzelnes Stück (Stückspanne) oder auf die während einer Periode von diesem Artikel abgesetzten Stückzahlen.
 
Die Betriebshandelsspanne ergibt sich wie folgt: Umsatz zu Verkaufspreisen (abzüglich Mehrwertsteuer und gewährter Preisnachlässe) plus Lagerbestand am Ende des Geschäftsjahres zu Bilanzwerten ohne Vorsteuer minus Beschaffung zu Einstandspreisen ohne Vorsteuer (d. h. Summe der Einkaufsrechnungen zuzüglich der Bezugskosten und abzüglich der Preisnachlässe der Lieferanten) minus Lagerbestand am Anfang des Geschäftsjahres zu Bilanzwerten ohne Vorsteuer.
 
Die Handelsspanne kann als absolute Zahl (Betragsspanne, Rohertrag) oder relative Zahl (Prozentspanne, Marge, Aufschlagsspanne oder Kalkulationsaufschlag, Abschlagsspanne oder Kalkulationsabschlag), in der Regel vom Verkaufspreis oder Umsatz, aber auch vom Einkaufspreis, ausgewiesen werden. Kann die kalkulierte Handelsspanne nicht realisiert werden, so korrigiert der Handel diese in vielen Fällen über »Abschriften«.
 
In der amtlichen Statistik wird die Handelsspanne für Branchen dargestellt und als Rohertrag (Umsatz minus Wareneinsatz) beziehungsweise als Rohertragsquote (prozentuales Verhältnis von Rohertrag zu Umsatz) bezeichnet. Dabei wird der Umsatz im Großhandel und in der Handelsvermittlung ohne, im Einzelhandel und im Gastgewerbe einschließlich der Umsatzsteuer ausgewiesen.
 
 
L. Müller-Hagedorn: Handelsmarketing (21993).

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Hạn|dels|span|ne, die (Kaufmannsspr.): Differenz zwischen Einkaufs- u. Verkaufspreis einer Ware: eine hohe, niedrige H.

Universal-Lexikon. 2012.

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